einmalige Entlastungshilfe Gas und Wärme Dezember 2022
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Information nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022 Informationsschreiben-an-Mieter Anhang Dezemberabschlag für Gas und Wärme Info-Anhang_Dezemberabschlag für Gas und Wärme